FAQs
Gerne beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Initiative:
- Was möchte das Volksbegehren erreichen?
Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird. Wir meinen, 10 Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidentenamt, sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch. Demokratie lebt vom Wechsel, besonders an der Spitze! Durch eine Begrenzung der Amtszeit werden Erneuerungskräfte in den Parteien mobilisiert. Die Gefahr, dass es nur noch um Machterhalt geht, sinkt. Das ist eine Frischzellenkur für die Demokratie und die Kultur im Parlament.
Selbstdarstellung an der Spitze des Staates eindämmen
Artikel 44 der Verfassung soll deshalb den Zusatz erhalten: „Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits zehn Jahre inne hatte, kann nicht wiedergewählt werden“. So soll Selbstdarstellung an der Spitze des Staates eingedämmt, die Würde des Amtes gewahrt, die parlamentarische Kontrolle gestärkt und der Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch vorangebracht werden.
- Wo gibt es bereits Amtszeitbegrenzung?
Wir wollen die Wahlberechtigten davon überzeugen, dass eine Amtszeitbegrenzung wie in den USA auch bei uns von Vorteil wäre. Zu groß ist die Versuchung, sich nach langer Amtszeit selbstdarstellerisch in Szene zu setzen.
Die zeitliche Begrenzung an der Spitze der Exekutive gehört zum Standard vieler Demokratien, unter anderem USA, Frankreich und neuerdings auch Ungarn.
- Warum soll das gut für eine Stärkung des Parlaments sein?
Mit einer Amtszeitbegrenzung kann der Wettbewerb um mögliche Nachfolger früher beginnen. Die potenziellen Nachfolger können sich profilieren, ohne als illoyal zu gelten. Sie können - frei von festgefahrenen Positionen der Exekutive - ihre Haltung zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen formulieren. Eine neue Dynamik würde die Parteien und das Land beleben.
- Ist das eine Anti-CSU-Initiative?
Nein, das ÖDP-Volksbegehren ist keine Anti-CSU-Initiative. Wir sehen vielmehr grundsätzliche Argumente, die dafürsprechen und vermuten, dass diese auch von vielen CSU-Mitgliedern geteilt werden. Gerne kommen wir darüber parteiübergreifend ins Gespräch.
- Kam der Vorschlag tatsächlich von Söder?
Ja. Im Frühjahr 2018 kam derselbe Vorschlag sogar von der Staatsregierung selbst, fand jedoch nicht die notwendige Landtagsmehrheit. Diese gute Idee hat eine zweite Chance verdient. Wir haben den damaligen Gesetzentwurf für unser Volksbegehren „Macht auf Zeit!“ wortgleich übernommen, sogar inklusive des damaligen Rechtschreibfehlers.
Was Söder 2018 selbst dazu sagte, sehen Sie hier
Begrenzung der Amtszeit des Bayerischen Ministerpräsidenten - Bayern (Youtube)- Ist das Volksbegehren verfassungskonform?
„Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Dieses grundlegende Prinzip soll nunmehr für das Amt des Ministerpräsidenten besondere verfassungsrechtliche Geltung erhalten“, erklärte der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann im Jahr 2018 zum identischen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir sind gespannt, wo Innenminister Herrmann jetzt ein juristisches Hindernis identifiziert, obwohl er den wortgleichen Gesetzentwurf 2018 im Landtag als großen Demokratiefortschritt gepriesen hat.
Nur wenn der Volksentscheid zu nahe an der Wahl wäre, gäbe es ein rechtliches Problem. Mit einem hinreichenden Abstand zur Wahl, der es vernünftigerweise jeder Partei ermöglicht, sich auf die veränderte Bedingung einzustellen, ist das Volksbegehren verfassungskonform. Deshalb haben wir es im Juli 2026, mehr als zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl gestartet.
- Wer entscheidet am Ende?
Die Bürgerinnen und Bürger haben das letzte Wort. Die ÖDP macht nur ein Angebot für eine Volksabstimmung. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden mehrheitlich wie sie es künftig gerne hätten. Mehr Bürgerbeteiligung als Volksentscheid geht gar nicht.
- Warum kommt das Volksbegehren jetzt?
Im Oktober 2028 wären 10 Jahre rum, deshalb jetzt. Wir greifen eine tolle Idee der CSU von 2018 auf und helfen ihr jetzt dabei, dass sie umgesetzt wird. Außerdem ist der amtierende MP ein lebendes Beispiel dafür, dass es nicht gut ist, zu lange zu regieren.
- Die AfD hat jetzt einen gleichlautenden Antrag im Landtag eingebracht. Was bedeutet das für das Volksbegehren?
Es ist hochnotpeinlich, was da geliefert wird. Einen Tag nach dem Start unseres Volksbegehrens, kommen sie daher. Seit acht Jahren sitzen sie im Landtag und jetzt fällt ihnen das ein? Eine klassische Trittbrettfahrer-Aktion. Die Menschen erkennen, dass das nichts mit uns zu tun hat. Sollte die AfD bei uns anklopfen, besteht unsere Antwort aus zwei Worten: „Schleicht’s Euch!“
- Greift das Volksbegehren in die laufende Amtsperiode des Landtages ein?
Nein. Diese Behauptung der CSU verrät eine gewisse Hilflosigkeit: Mit der Landtagswahl hat unser Volksbegehren nichts zu tun. Dass Landtagswahl und Ministerpräsidentenkür zwei sehr unterschiedliche Paar Stiefel sind, hat die CSU im Jahr 2008 selber beispielhaft bewiesen: Die Landtagswahl wurde mit dem Versprechen geführt, Günther Beckstein zum Ministerpräsidenten zu wählen. Nach der Wahl hat man es sich dann anders überlegt und Horst Seehofer gewählt.
- Und geht das denn rückwirkend?
Die ÖDP hat exakt den Gesetzentwurf der Staatsregierung übernommen, einschließlich der Begründung:
„Auch Amtszeiten als Ministerpräsident vor dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung sind zu berücksichtigen“, heißt es wortwörtlich in der Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung vom April 2018 (Landtagsdrucksache 17/21858, Seite 4). Und genauso steht es auch im Gesetzentwurf der ÖDP.
- Schränkt das Volksbegehren die Parteien ein?
Selbstverständlich wird durch die Verfassungsänderung die Auswahl der Kandidaten für das Amt des MP durch die Parteien eingeschränkt: Wer schon 10 Jahre MP war, kann halt nicht erneut gewählt werden. Das gibt es aber auch in anderen demokratischen Ländern.
Außerdem ist bereits heute in Bayern nicht jede Person wählbar, weil es z.B. ein Mindestalter für das Amt gibt. Wenn das bayerische Volk eine Amtszeitbegrenzung will und das so in die Verfassung schreibt, dann ist das ein demokratischer Akt. Das Volk als Souverän entscheidet. Die Parteien müssen sich dem anpassen.