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Pressemitteilung

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs über das Volksbegehren Radgesetz:

ÖDP: „Ohne den Stachel der Volksgesetzgebung klebt Söder müde an seinem Sessel!“

Die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff bei der Unterzeichnung des Volksbegehrens für besseren Radverkehr in Bayern. Foto: Lang.

Die bayerische ÖDP bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren Radgesetz nicht zuzulassen. „Das ist kein guter Tag für die Mobilitätswende.

Erfahrungsgemäß wird die Staatsregierung jetzt die Hände in den Schoß legen, weil Herr Söder ohne den Stachel der Volksgesetzgebung müde an seinem Sessel klebt.

Das schnell zusammengeschusterte Radgesetz der CSU/FW-Koalition ist auch belanglos im Vergleich zu den Erfordernissen einer zeitgemäßen Förderung des Radverkehrs“, kritisieren die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff.

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