Pressemitteilung
Volksbegehren Artenvielfalt Weniger Schutz für Bayerns Wiesen: Trägerkreis fordert Antworten
Geplante Änderungen am Bayerischen Naturschutzgesetz gefährden den Grünlandschutz – Zentrale Kritikpunkte bleiben vor erster Lesung unbeantwortet
München/Hilpoltstein, 14.10.2026 – Weniger Schutz für Bayerns Wiesen, aber keine Zahlen darüber, wie viele Flächen betroffen sind: Mit dieser offenen Frage geht die Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes morgen in die erste Lesung im Landtag. Das bisherige Verbot, Wiesen und Weiden umzubrechen, soll fallen. Gleichzeitig fehlt der von Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam erarbeitete Kompromiss für verbesserte Regeln für Gewässerrandstreifen. Auch die Beschleunigung der Moorwiedervernässung bleibt außen vor. Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ hat diese Kritik in einer ausführlichen Stellungnahme schon Anfang August vorgebracht. Doch bis zur ersten Lesung wurde keiner dieser Punkte von der bayerischen Staatsregierung aufgegriffen. Die Sprecherinnen und Sprecher des Trägerkreises sind diesen Donnerstag bei der ersten Lesung im Landtag und werden das weitere Verfahren mit wachsamen Augen verfolgen.
Für den Trägerkreis ist klar: Das mit dem Volksbegehren Artenvielfalt erreichte Schutzniveau für Natur und Artenvielfalt darf nicht gefährdet werden. Bisher war es ein Alleinstellungsmerkmal Bayerns, dass das Grünland einen umfassenden Schutz durch das Bayerische Naturschutzgesetz genießt. So erfüllt Dauergrünland wichtige Funktionen für Mensch und Natur: Wiesen und Weiden schützen vor Bodenerosion, nehmen bei Starkregen Wasser auf und speichern Kohlenstoff. Gleichzeitig bieten sie Lebensraum für zahlreiche Pflanzen, Insekten und Wiesenvögel. Werden sie umgebrochen, gehen wertvolle Lebensräume und wichtige Funktionen für den Klima- und Hochwasserschutz verloren.
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende:
„Wenn die Staatsregierung die gesetzlichen Verbesserungen durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ aufweichen will, ist der Trägerkreis zur Stelle. Über 1,7 Millionen Menschen haben diesem Gesetz mit ihrer Unterschrift eine Legitimation verschafft, die kaum ein anderer Gesetzestext besitzt. Änderungen müssen also mit großer Umsicht vorgenommen werden und Verschlechterungen verbieten sich schlicht und einfach. Erstmals sollen jetzt substanzielle Eingriffe erfolgen. Als Anwälte des Volksbegehrens schauen wir äußerst wachsam auf die Staatsregierung.“
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender:
„Bei den Gewässerrandstreifen liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, auf den sich die Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam verständigt haben: keinen Regel-Dschungel mehr, sondern einheitliche Lösungen. Wir schlagen generell fünf Meter breite Randstreifen gemessen ab der Böschungsoberkante vor, auch bei künstlich angelegten Gewässern. Dass dies nun im Entwurf fehlt, enttäuscht uns. Wir verlassen uns aber auf die Zusage von Bayerns Umweltminister, dass zeitnah Gespräche mit allen Beteiligten über die weitere Gestaltung von Gewässerrandstreifen geführt werden.“
Ludwig Hartmann, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (Bündnis 90/Die Grünen):
„Es ist unglaublich, dass die Staatsregierung den Grünlandschutz abschwächen will, ohne die Folgen mit belastbaren Zahlen offenzulegen. Und während der Artenschwund ungebremst weitergeht, bleibt die Chance das Gesetz so zu verändern, dass sich daraus ein echter Gewinn für Natur, Klima und Landschaft ergibt, ungenutzt. So braucht es unter anderem eine gesetzliche Stärkung der Moorwiedervernässung. Stattdessen gibt es weniger Schutz und keinen neuen Schwung für die Natur. Das ist politisch ein Armutszeugnis.“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):
„Bei den geplanten Schwächung des Grünlandschutzes ist weiterhin unklar, ob die verbleibenden Schutzkulissen wenigstens das Tafelsilber bayerischer Wiesen und Weiden vollständig und kohärent abdecken. Darunter fallen alle mehrmals im Jahr gemähten Heuwiesen mit ihrer historisch gewachsenen Kulturlandschaft rund um das Kloster Benediktbeuren im Umfeld des Wiesenbrütergebiets Loisach-Kochelseemoore oder die unzähligen kleinen Bachauen mit ihren Wiesen, Weiden und Feuchtbiotopen. Unklar sind Auswirkungen auf den Pachtmarkt für landwirtschaftliche Flächen und die Versorgung mit Grünfutter für Rinder und Pferde in Trockenjahren wie 2026. Wer den Grünlandschutz verändert, muss auch diese Auswirkungen im Blick haben.“
Ernsthafte Fortschritte im Naturschutz nötig
Der Trägerkreis des Volksbegehren Artenvielfalt fordert den Landtag auf, die offenen Fragen im parlamentarischen Verfahren zu klären und die vorgelegten Änderungsvorschläge nachzubessern. Vereinfachungen sind sinnvoll, wenn sie Landwirtschaft und Verwaltung entlasten, ohne den Schutz der Natur zu schwächen. Notwendig wären aber Änderungen, die den Naturschutz ernsthaft voranbringen. Der Trägerkreis wird die Beratungen weiter kritisch begleiten.
