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Persönlicher Kommentar

Weltfremde Richter

haben da ein erbarmungsloses Urteil gesprochen: sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit besteht, müssen geschiedene Alleinerziehende eine Vollzeitarbeit annehmen (Az: XII ZR 94/09). Dieses Urteil zeigt die fehlende Wertschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit. Offensichtlich gehen die Herren Richter davon aus, dass die tägliche Verantwortung für das Kind und die übrige Familienarbeit etwas ist, was sich so nebenher mit links erledigen lässt.  Auch ist dem hohen Gericht wohl der Blick auf das Wohl des Kindes abhanden gekommen. Spielte das Wohl des Kindes bei ihrer Rechtsprechung eine Rolle, dann wäre klar dass sich nicht „am grünen Richtertisch“ entscheiden lässt, wann und in welchem Umfang Alleinerziehende einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachgehen können, dann wäre klar, dass die Standards von außerhäuslicher Betreuung von Kindern einer intensiven Betrachtung unterzogen werden müssten und dann wäre schließlich ebenso klar, dass Kinder auch nach einer Scheidung beide Eltern brauchen und dass dieses Urteil diesem Ziel geradezu diametral entgegenläuft. Jedenfalls fordert die ÖDP zusammen mit Familienverbänden dringend eine Korrektur des Unterhaltsrechtes, das endlich Kindern und ihren Eltern gerecht wird.

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