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Persönlicher Kommentar

Vorsicht: Radikalismus

Auch wenn es jetzt endlich in vielen Landesteilen einen Anschein von Winter hat, regt sich in vielen Gemütern die Vorfreude auf eine neue Saison des Blühens und Wachsens. 

Auch in den Bau- und Fachmärkten beginnt die Gartensaison. Leider werden dort aber nicht nur Pflanzen und Samen angeboten; es steht auch nach wie vor ein reichhaltiges Sortiment von sog. „Pflanzenschutzmitteln“ bereit. Mittel mit eindeutigen Namen wie „Unkrautfrei“, „Pilzfrei“, „Raupenfrei“ stehen bereit – allesamt natürlich ganz und gar ungefährlich. Auf der Internetseite eines der größten Baumärkte Deutschlands ist zu lesen:  
„Wer jetzt aber immer noch Angst vor möglichen Umweltschäden oder Rückständen auf behandeltem Gemüse hat, dem sei gesagt, dass die heutigen Mittel strengen Kontrollen unterzogen werden und somit keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorrufen und von den Pflanzen schnell abgebaut werden.“ 

Na dann ist ja alles gut. Während Landwirte und Gärtner wenigstens einen „Fachkundenachweis“ erbringen müssen, um mit Spritze und Chemie loszuziehen, kann ich als Gartenbesitzer einfach im Baumarkt zugreifen und dann loslegen. Laut § 9 Abs.5  des Pflanzenschutzgesetzes brauche ich keinen „Fachkundenachweis“…

Hier kommt mein Radikalismus ins Spiel: Fachkundenachweis für alle Anwender oder einfacher: Verbot von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten! In dieser Ansicht fühle ich mich auch durch den „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz“ bestätigt. In diesem Dokument der Bundesregierung wurde schon vor genau 10 Jahren (!) für den Haus- und Kleingartensektor gefordert: „Es sollte…die Option geprüft werden, ob bestimmte Pflanzenschutzmittel generell in diesem Anwendungsbereich verboten werden sollen, da insbesondere Funde in Oberflächengewässern auf deren Fehlanwendungen hinweisen.“  

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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Wichtiger Hinweis:
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