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Persönlicher Kommentar

Unternehmerische Herausforderung

Am 2.Juli gab es ein –Ja- zum Volksbegehren. Die eher geringe Wahlbeteiligung von nicht einmal 40% bedeutet für die restlichen 60% entweder eine Unentschlossenheit, eine Abneigung gegen Volksbefragungen oder sie wussten nichts davon. Das muss jeder für sich selbst beantworten. Jedenfalls kann seit dem 2. Juli kein bayerischer, wahlberechtigter Bürger mehr über das Gesetz jammern, egal ob radikaler Nichtraucher oder rauchgeselliger Wirt. Denn nicht das Parlament hat entschieden, sondern der Bürger selbst. Es steht jedem wirtschaftlich betroffenen nun frei, sich der neuen Herausforderung zu stellen oder nicht. Sich erfolgreich anzupassen oder nicht. So wie es jeder Unternehmer tagtäglich machen muss in unserem Wirtschaftssystem.

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Wichtiger Hinweis:
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