Persönlicher Kommentar
Lebenslänglich?
Der Wechsel bei der Besetzung von Ämtern ist eine Kernidee der Demokratie. Während Monarchen und Diktatoren auf „lebenslänglich“ setzen, werden Regierungsämter in der Demokratie auf Zeit vergeben und turnusmäßig nach Wahlen neu besetzt. In vielen demokratischen Ländern gilt zusätzlich die Regel, dass ein und dieselbe Person nur zwei Wahlperioden lang amtieren kann. So soll der Wechsel abgesichert werden. Man vermutet nicht ohne Grund: Dauerherrschaft einer Person führt auch in einem demokratischen Staat zu Erstarrung und Verknöcherung des ganzen politischen Betriebs.
Ein anderes Phänomen sei auch beachtet: Sehr viele Langzeit-Präsidenten und Dauer-Chefs (hier ist das generische Maskulinum berechtigt…!) denken gar nicht daran, sich rechtzeitig nach geeigneten Nachfolgern oder gar Nachfolgerinnen umzuschauen. Vielmehr wird sorgfältig darauf geachtet, dass sich niemand profilieren kann. Gute neue Leute sind für den Langzeitherrscher gefährlich: Sie muss er klein halten, aufhalten und am besten ganz weghalten von den Zentren der Macht.
Eine in der Verfassung festgelegte Amtszeitbegrenzung würde diesen Missstand wirksam bekämpfen: Spätestens nach der Vereidigung für die zweite und damit letzte Amtszeit wissen alle, dass jetzt die Nachfolge ein wichtiges Thema ist. Gute Leute müssen jetzt nicht mehr als gefährliche Konkurrenten beargwöhnt werden, weil es ja nicht mehr um Konkurrenz geht. Wenn feststeht, dass der Chef gehen muss, gibt es mit ihm kein Wettrennen mehr, sondern nur noch den Wettbewerb mit anderen, potentiell geeigneten Personen.
Und der Chef kann in seiner letzten Amtszeit auch etwas wagemutiger sein: Vielleicht schafft er es mit einer guten Idee und einem sehr guten Projekt doch noch in die Geschichtsbücher…
Wer sich als wache Bürgerin oder als nachdenklicher Bürger für die Amtszeitbegrenzung einsetzt, erweist der Demokratie einen großen Dienst.
Wichtiger Hinweis:
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