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Persönlicher Kommentar

Gelackmeierte Eltern

läßt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.September zurück: Gerechtere Sozialversicherungsbeiträge? Fehlanzeige! Bleibt die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht. Das hatte 2001 entschieden, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, nicht mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden dürfen. Das muß für alle Sozialversicherungsbeiträge gelten! Gut dass die Kläger nun weiter klagen und Verfassungsbeschwerde einlegen wollen. Gibt es in unserem Land doch noch Gerechtigkeit für Eltern?

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