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Persönlicher Kommentar

Die Renten sind sicher,

sagte Norbert Blüm. Doch die immer noch hohe Arbeitslosigkeit, der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die Zunahme von unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie von Leiharbeit und prekären Arbeitsverhältnissen, die Alterung der Gesellschaft und vor allem die unzureichende Berücksichtigung der Erziehungsleistungen von Eltern stellen die sozialen Sicherungssysteme vor große Herausforderungen. Ursula von der Leyens „Zuschuss-Rente“ wie auch das „Gabriel-Modell“ berücksichtigen diese Entwicklungen nur unzureichend und bieten daher keine tragfähige Zukunftsperspektive. Der Leistungsabbau in der gesetzlichen Rentenversicherung gefährdet zunehmend das verfassungsrechtlich verankerte Gebot sozialer Sicherheit. Das Risiko einer wachsenden Verbreitung von Altersarmut nimmt deutlich zu. Ein besonderer Skandal ist die Gerechtigkeitslücke zwischen älteren Eltern (mit vor 1992 geborenen Kindern) und jüngeren Eltern (mit ab 1992 geborenen Kindern). Die Anrechnung von drei Erziehungsjahren pro Kind in der Rente für alle Kinder ist ein erster dringend notwendiger Schritt, um die Forderung des Bundesverfassungsgerichts einzulösen, mit jedem Reformschritt die Situation von Familien in der Rentenversicherung spürbar zu verbessern. Letztlich braucht Deutschland aber einen neuen Generationenvertrag, der solidarisch allen Generationen gerecht wird – leider ist diese Einsicht und Forderung immer noch ein Alleinstellungsmerkmal der ÖDP

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Wichtiger Hinweis:
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