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Persönlicher Kommentar

Die Dritte Startbahn

ist ein Paradebeispiel für Rechtsstaatlichkeit. Alles läuft hier im juristischen Sinne richtig, die Bürger wurden in die Planung einbezogen. Sie durften sogar ein zweites Mal Einwendungen schreiben. Freilich soll es nun keine neuen Erörterungstermine im Planfeststellungsverfahren geben – aber anscheinend konnte ja niemand der 25000 Einwender im zweiten Verfahren auch nur einen einzigen neuen Gesichtspunkt in die Diskussion einbringen – und das trotz der veränderten Wirtschaftslage und trotz des sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandels.
Wenn die Dritte irgendwann gebaut werden sollte, dann soll keiner behaupten, die Entscheidung sei nicht rechtsstaatlich gewesen.
Falsch ist sie trotzdem. Und im Sinne unserer staatlich garantierten Rechte werden wir uns weiter gegen sie wehren – mit allen uns zur Verfügung stehenden (rechtsstaatlichen) Mittel.

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Wichtiger Hinweis:
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