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Persönlicher Kommentar

BGH auf Mainstream-Kurs

Der Bundesgerichtshof folgt dem „Mainstream“: Eltern gehören an einen außerhäuslichen Arbeitsplatz und Kinder in die Kita! Ein aktuelles Urteil zum Unterhaltsrecht geht in diese Richtung, weil es ein Grundschulkind bis 17.00 Uhr in den Hort schickt, damit die geschiedene Mutter  in Vollzeit arbeiten kann und der unterhaltspflichtige Vater entlastet wird. Ich habe Zweifel, ob hier wirklich dem Grundgesetzartikel 6 (Erziehungsrecht und Erziehungspflicht der Eltern) Genüge getan wurde – aber das mögen Juristen anders sehen. Wenn schon die Familie mehr und mehr abgewertet wird, dann muss endlich die Qualität der Familienersatz-Institutionen in den Fokus rücken: In Krippen und Horten herrscht oft genug ein Betreuungsstandard nach Haushaltslage und nicht nach pädagogischem Erfordernis. Ob das den Kindern, den Eltern und der ganzen Gesellschaft gut tut? 

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