Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Volksbegehren „Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt!“

Mündliche Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes am 18.06.2018

München/Passau. Hochzufrieden über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zum Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt!" zeigt sich Dr. Manfred Link, Mitglied im Landesvorstand der ÖDP Bayern. "Dem Prozessvertreter unseres Volksbegehrens ist es eindrucksvoll gelungen, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Obergrenze für den Flächenverbrauch von höchstens 5 Hektar täglich überzeugend darzulegen." Dr. Link erinnerte daran, dass die ÖDP gemeinsam mit den Grünen und der AbL das Volksbegehren vor allem deshalb auf den Weg gebracht hat, weil sämtliche Versuche, den Flächenfraß in Bayern auf freiwilliger Basis einzudämmen, krachend gescheitert sind. Er erneuerte die ÖDP-Kritik an der Söder-Regierung: "Die Verhandlung hat gezeigt, dass die Untätigkeit der Söder-Regierung dem in Art. 141 Bayerische Verfassung formulierten Staatsziel Naturschutz zuwiderläuft, insbesondere der Verpflichtung, mit Naturgütern sparsam und schonend umzugehen." Dr. Link ist nach dieser Verhandlung sicher, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren als verfassungskonform erklären wird. Das von der ÖDP Bayern zwischenzeitlich gestartete Volksbegehren "Rettet die Bienen!" stellt die konsequente Fortsetzung dieser lebensfreundlichen Politik dar. "Wir wollen damit nicht nur die Betonflut eindämmen, sondern die Lebensraum- und Artenvielfalt erhalten und verbessern!"

Zurück