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Pressemitteilung

Söder übernimmt ÖDP-Forderung – Neugestaltung des Aufsichtsgremiums der BayernLB

„Warum muss immer erst ein Milliardenschaden eintreten, bis CSU und Staatsregierung bereit sind, Vorschläge der ÖDP zu einer sauberen Trennung von Politik und Wirtschaft aufzugreifen?“ Diese Frage stellt sich für den ÖDP-Landesvorsitzenden Klaus Mrasek anlässlich der Vorschläge von Finanzminister Söder zur Neugestaltung des Aufsichtsgremiums der BayernLB. Aufgrund diverser Anlässe in der Vergangenheit hatte die ÖDP gefordert, das Ministergesetz so zu ändern, dass Mitglieder der Staatsregierung während ihrer Amtszeit nicht einem Aufsichtsrat, einem Vorstand oder ähnlichem Organ einer privaten Erwerbsgesellschaft angehören dürfen. Dieses Verbot war auch für eine fünfjährige Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt vorgesehen. Mrasek hatte eine Petition dieses Inhalts anlässlich des Wechsels von Herrn Fahrenschon aus dem Finanzministerium zur Dachorganisation der Sparkassen am 01.12.2011 beim Bayerischen Landtag eingereicht. In der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses am 26.01.2012 wurde dieser Vorschlag von CSU und SPD als verfassungswidrig und daher unzulässig abgelehnt.

„Da sich die Verfassungslage in den letzten vier Wochen nicht geändert hat, war diese Ablehnung rein politisch motiviert“, so Mrasek. Die Sanierung der BayernLB und eine anschließende Veräußerung sind von Herrn Söder für die Entschuldung Bayerns eingeplant. Mrasek: „Die ÖDP war immer der Auffassung, dass Mitglieder der Staatsregierung bei einer verantwortlichen Amtsführung keine Freiräume haben, um Nebentätigkeiten in privaten Erwerbsgesellschaften auszuüben. Offensichtlich hat Herr Söder erkannt, dass die BayernLB mit einer Laientruppe als Aufsichtsgremium in keinem Fall den Standards guter Unternehmensführung genügt!“ Bleibt das Milliardendesaster bei der BayernLB, das sich mit einem kompetenten Aufsichtsgremium hätte vermeiden lassen. „Otto Normalverbraucher muss mit seinen Steuerzahlungen wieder einmal für den CSU-Größenwahn geradestehen!“

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