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Pressemitteilung

ÖDP-Landesvize Agnes Becker: Verbot der Verwandtenbeschäftigung reicht nicht aus –

auch illegale Parteienfinanzierung aus Steuergeldern stoppen!

Agnes Becker

Nach Ansicht der stellvertretenden ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker reichen die von Landtagspräsidentin Stamm angekündigten Änderungen des Abgeordnetenrechts nicht aus, um das durch die Verwandtenaffäre zerstörte Vertrauen wieder herzustellen. Becker fordert die Landtagspräsidentin auf, "nicht nur aus der Verwandtenaffäre Konsequenzen zu ziehen, sondern auch gegen die Bezahlung von lokalen Geschäftsstellenmitarbeitern über die Personalmittel der Landtagsabgeordneten vorzugehen". Diese verdeckte Parteienfinanzierung sei "nicht länger hinnehmbar".

"Die gute Ausstattung der Landtagsabgeordneten mit aus Steuergeldern finanziertem Personal ist ausschließlich dazu da, die Parlamentsarbeit zu verbessern. In der Praxis landet ein Bürger aber manchmal im lokalen Parteibüro, wenn er die Nummer des Stimmkreisbüros eines Abgeordneten wählt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...", kritisiert die stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende. Becker unterstützt deshalb den Vorwurf des Verwaltungswissenschaftler Hans-Herbert v. Arnim in seinem jüngst veröffentlichten Buch über die Finanzausstattung bayerischer Abgeordneten: "Es besteht der Verdacht, dass unter dem Vorwand der Förderung der Parlamentsarbeit eine illegale Parteienfinanzierung stattfindet."

"Vom Landtag bezahlte Mitarbeiter dürfen in keiner Weise für die örtliche oder überörtliche Parteiarbeit eingesetzt werden. Gleiche Büroadressen und identische Telefonnummern von Parteibüro und Stimmkreisbüro sind als Verdachtsmomente für eine unzulässige Verquickung zu werten," so Becker. Als Beispiel nennt die ÖDP-Politikerin den Fall des früheren Landtagsabgeordneten Ettengruber, der öffentlich bekundete, Personal der Parteigeschäftsstelle aus den ihm zur Verfügung gestellten Steuergeldern finanziert zu haben (Anhang).

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