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Pressemitteilung

ödp klagt gegen die Burglengenfelder Plakatverordnung

Ein erlaubtes Plakat im Stadtgebiet ist ein schlechter Faschingsscherz.

Der ödp-Kreisverband sieht sich durch den Bescheid der Stadt Burglengenfeld, über die erlaubte Anbringung von Plakaten an den städtischen Wahltafeln, massiv in der Wahlwerbung zur Kreistagswahl behindert. "Hier wird eiskalt versucht die politische Konkurrenz von der Werbung zur Kommunalwahl auszuschließen, da wir nur ein Plakat im gesamten Stadtgebiet anbringen dürfen. Da hätte man es uns auch gleich ganz verbieten können", so der Kreisvorsitzende Alfred Damm. Deshalb hat die ödp beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg eine Klage und eine einstweilige Verfügung gegen den Bescheid der Stadt beantragt. Damm: "Wir sind zuversichtlich hier Recht zu bekommen und die gesetzlich den Parteien zustehende Wahlwerbung auch in Burglengenfeld durchführen zu dürfen".

 

 

 

Als Begründung führt die ödp an, dass sie im gesamten Stadtgebiet von Burglengenfeld lediglich 1 Plakat und in den Stadtteilen (Dietldorf, Lanzenried, Oberbuch, Pilsheim, Pottenstetten und See) 6 Plakate an den vorgesehenen Plätzen anbringen darf. Im direkten Stadtgebiet von Burglengenfeld sind laut dem Bescheid der Stadt 10 Plakatwände, mit jeweils 12 Plätzen, für die Parteien zur Wahlwerbung aufgestellt worden. Von diesen 120 möglichen Plakatflächen darf die ödp nur an einem einzigen Platz, nämlich am unteren Marktplatz, ein Plakat anbringen. Im Bescheid steht aber, dass eine abgestufte Chancengleichheit berücksichtigt wurde. Danach darf die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten als für die kleinste Gruppierung bereitstehen. Dieser Grundsatz wird hier aber ganz offensichtlich nicht eingehalten. Die daneben in den genannten Dörfern genehmigten 6 Plakate können diesen gravierenden Nachteil nach Ansicht des Kreisvorsitzenden nicht ausgleichen, da dort nur geringer Teil der Einwohner von Burglengenfeld wohnt.

 

 

 

Wenn man die Dörfer mit ihren insgesamt 72 Plaktflächen in die Rechnung mit einbezieht kommt man auf 192 Plätze. "Aber auch dann ist es für die ödp nicht nachvollziehbar, wie die Stadt den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, mit den genehmigten 7 Plakaten hier einhalten will", so Damm.

 

 

 

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