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Pressemitteilung

ÖDP Bayern entsetzt: LEP-Entwurf der Staatsregierung im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung!

Agnes Becker: „Das Bündnis für Flächensparen ist faktisch gekündigt!“

Zum argumentativen Widerstand gegen den Entwurf der Staatsregierung für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) fordert die bayerische ÖDP die Kommunen und den Landtag auf: "Minister Söder hat sich im Kabinett durchgesetzt und will alle Hemmungen beim Verbrauch weiterer Landschaften und fruchtbarer Böden aufgeben", stellt die stellvertretende Landesvorsitzende Agnes Becker fest. Das bisher geltende "Anbindegebot" bei der Ausweisung von Gewerbegebieten und Tourismuseinrichtungen soll nach dem Willen der Staatsregierung aufgegeben werden. Entlang von Autobahnen und Schnellstraßen soll wild geplant und ausgewiesen werden können. "Die CSU arbeitet seit Jahrzehnten daran, Bayern zu einer Ansammlung von Scheußlichkeiten entlang der großen Verkehrswege zu machen. Und dies ist nun der letzte Schritt zum Ziel. Das ist eine Missachtung von Geist und Wort des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung, in dem Staat, Gemeinden und Körperschaften verpflichtet werden, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen", stellt die ÖDP-Politikerin. Auf jeden Fall kündige die Staatsregierung mit diesem LEP-Entwurf das von ihr selbst mit großem Pomp und Gloria abgeschlossene und immer wieder gefeierte "Bündnis für Flächensparen". Ehrlicherweise sollte dieses Bündnis offiziell beerdigt werden, wenn dieser LEP-Entwurf tatsächlich im Landtag beschlossen wird.

Becker appelliert an Kommunen und Landtag, im jetzt anlaufenden Meinungsbildungsprozess der Staatsregierung und Minister Söder Widerstand zu leisten: "Wer gerne zu feierlichen Anlässen die Bayernhymne singt und die Heimaterde feiert, darf zum Söderschen Freibrief für weiteren exzessiven Flächenverbrauch im Land der Bayern nicht schweigen", fordert Agnes Becker.

Art. 141 Bayerische Verfassung:

(1) 1Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.2Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.3Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.4Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten...

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