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Pressemitteilung

Nach dem vorläufigen Scheitern des FW-Volksbegehrens haben Familien noch ein Eisen im Feuer: ÖDP-Verfassungsklage gegen Studiengebühren soll für Gerechtigkeit sorgen

„Die familienfeindlichen Studiengebühren in Bayern sind auch nach dem vorläufigen Scheitern des FW-Volksbegehrens weiter auf dem Prüfstand“, betont die stellvertretende Landesvorsitzende der ÖDP in Bayern, Agnes Becker. Sie hatte erwartet, daß CSU-Innenminister Herrmann das Volksbegehren verhindern würde, und daher direkt beim bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt, um gegen die Belastung von Familien durch die Studiengebühren vorzugehen.

Ansatzpunkt ist die Zweckentfremdung der Mittel durch die Hochschulen und das bekannte Bunkern von Geld auf Unikonten. „Mit dieser Begründung haben wir seinerzeit schon das Büchergeld gekippt und den Familien in Bayern hohe Kosten erspart“, sagt Becker und hofft auf einen Erfolg vor Gericht. „Volksbegehren sind eine gute Sache, aber eben nicht immer das Mittel der Wahl“, weiß die stellv. ÖDP-Landesvorsitzende. Diese Erfahrung müsse nun auch Herr Aiwanger machen.

FDP-Wissenschaftsminister Heubisch solle doch einmal die „so vielen Vorteile“ der Studiengebühren benennen.  „Da fällt mir als einziger Vorteil die Umsetzung der FDP-Ideologie ein, alles, auch die Bildung, zur Ware zu machen“, sagt Becker und erinnert an das Schreiben von FDP-Heubisch von Ende 2010, in dem er sich genötigt sah, die Hochschulen zu bitten, die gebunkerten Gebührengelder auszugeben, „um die politische Unterstützung für die Erhebung der Studienbeiträge in Bayern nicht zu gefährden“.

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