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Pressemitteilung

Leipziger Urteil ist ein schwerer Schlag gegen den Embryonenschutz

Suttner: „Die schiefe Ebene in Richtung vorgeburtlicher Qualitätsprüfung ist betreten“

Das Urteil des Bundesgerichtshof zur bislang in Deutschland verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) sieht der ÖDP-Landesvorsitzende Bernhard Suttner als gefährlichen Schritt auf die „schiefe Ebene in Richtung Qualitätsprüfung von menschlichen Embryonen“. Er versteht das Urteil als Relativierung des gültigen Embryonenschutzgesetzes, das die Reproduktionsmediziner dazu verpflichtet, alle erzeugten Embryonen der potentiellen Mutter einzupflanzen. Zur Präimplantationsdiagnostik gehöre aber logisch die „Verwerfung derjenigen Embryonen, die als genetisch ungünstig eingestuft wurden.“  Für den ÖDP-Vorsitzenden öffnet das Leipziger Urteil Türen in Richtung „kontrollierte Fortpflanzung“. Es werde den Druck auf den Gesetzgeber verstärken, das Embryonenschutzgesetz aufzugeben und der Reproduktionsmedizin alles zu erlauben, was technisch möglich ist. Suttner: „Außerdem wird der Druck auf Ärzte und Eltern verstärkt, die Zeugung im Reagenzglas zu bevorzugen, weil nur so eine Qualitätsprüfung der Embryonen möglich ist. Ob wir aber diese kontrollierte Zukunft der Menschheit wollen, in der ein Mensch mit Behinderung nur noch als vermeidbarer Fehler eingestuft werden wird, muss jetzt endlich als kritische Frage breit diskutiert werden.“

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