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Pressemitteilung

Kommentar zu den Vollzugshinweisen zum Gesetz für einen echten Nichtraucherschutz

Statement von Sebastian Frankenberger

Gestern wurden die Vollzugshinweise zu dem im Volksbegehren erkämpften Gesetz für einen echten Nichtraucherschutz veröffentlicht. Seither schlagen auf beiden Seiten die Wellen hoch. Grund dafür ist der Passus über geschlossene Gesellschaften, für die der Nichtraucherschutz keine Anwendung finden soll, obwohl im Gesetz selbst festgeschrieben ist, dass in allen Gaststätten ohne Ausnahme nicht mehr geraucht werden darf. 

 

Viele, die sich für ein JA! zum Nichtraucherschutz engagiert haben, sind entsetzt und befürchten, dass diese Regelung den konsequenten Nichtraucherschutz erneut aushebelt. Auch die Kontrolle des Gesetzes würde bei dieser Ausnahmenregelung wesentlich erschwert und der Streit um die Auslegung „geschlossene Gesellschaft“ ist vorprogrammiert. Die Erfahrung zeigt, reicht man so manchem Wirt und manchen Gästen den kleinen Finger, nehmen sie gleich die ganze Hand – oder auch mehr. 

 

Hätte die Regelung Bestand, wäre ein wesentliches Ziel des Volksbegehrens konterkariert: Der Gesundheitsschutz. Nicht nur in der Gastronomie Beschäftigte und die auf vielen Familienfeiern anwesenden Kinder werden nicht ausreichend vor den Folgen des Passivrauchens geschützt. Auch Gruppen wie Asthmatiker bleiben von der Teilhabe an wesentlichen gesellschaftlichen Ereignissen ausgeschlossen oder müssen Nachteile für ihre Gesundheit in Kauf nehmen. 

 

Wie den Medien zu entnehmen ist, könnte ich persönlich mit dieser Regelung leben. Das setzt aber voraus, dass die „geschlossene Gesellschaft“  in der Praxis so eng ausgelegt wird, wie dies in den Vollzugsbestimmungen beschrieben ist, etwa Familienfeiern. Hier wird deutlich, dass bereits Mitgliederversammlungen eines Vereins einem Rauchverbot unterliegen, Raucherclubs werden gar ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

Grundsätzlich gilt aber, diese Ausnahmen sind nicht im Sinn des Gesetzes und nicht in dem derer, die am 4. Juli mit Ja gestimmt haben. Wir werden daher diese Vollzugshinweise im Aktionsbündnis juristisch auf Herz und Nieren prüfen lassen. Hier muss  beispielsweise die Frage geklärt werden: Ist diese Öffnung notwendig, etwa weil auf Grund eines aktuellen Urteils nur so der im Grundgesetz verankerte Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden kann oder schafft der Gesundheitsminister ein unnötiges Schlupfloch. Dass es ihm und seiner Behörde manchmal an Fingerspitzengefühl mangelt, zeigt alleine schon das in den Vollzugshinweisen genannte Beispiel „Taufe“. Wenn Kinder anwesend sind, sollte rauchfrei eine Selbstverständlichkeit sein.

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