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Pressemitteilung

Der „Sheriff von Nottingham“ macht die Familienpolitik der Bundesrepublik Deutschland!

ÖDP fordert die Bayerische Staatsregierung zum Widerstand gegen Streichungen bei der Familienförderung auf.

Flugverkehrsabgabe und Atomsteuer dürfen nicht nur Symbolaktionen werden!

Die Streich- und  Kürzungsbeschlüsse zum Elterngeld beweisen nach Ansicht des Landesvorsitzenden der ÖDP in Bayern, dass „der Sheriff von Nottingham und nicht Robin Hood die Familienpolitik der Bundesrepublik macht.“ In abstoßender Weise werde bei den schwächsten Familien gestrichen und bei den Mittelschichtfamilien gespart um eine gerechtere Besteuerung der wohlhabendsten Schicht vermeiden zu können, meint Bernhard Suttner in einem ersten Kommentar zu den Berliner Sparbeschlüssen.

Die auf den ersten Blick erfreulichen Teile der Sparkonferenz müssen nach Ansicht des ÖDP-Politikers noch genau geprüft werden: „Ob die angekündigte Flugverkehrsabgabe endlich Kostenwahrheit bei den Verkehrsmitteln herstellt oder nur eine Symbolaktion wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Das gleiche gilt für die ins Auge gefasste Atomenergie-Steuer.“  Vor allem müsse verhindert werden, dass eine derartige Steuer als „Ablassgebühr für die unverzeihliche Atomsünde“ wirke und den Widerstand gegen die Fortsetzung dieses gefährlichen Irrweg schwäche: „Auch wenn die bisherige, skandalöse steuerliche Bevorzugung des Atomstroms aufhört, ändert das nichts an der tödlichen Gefahr der Strahlung und der amoralischen Belastung der künftigen Generationen mit Atommüll“ stellt Suttner fest.

Der ÖDP-Vorsitzende fordert die Bayerische Staatsregierung auf, gegen die Benachteiligung der Familien Widerstand zu leisten und sich zur Konsolidierung des Staatshaushaltes für ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem mit ökologisch wirksamen Komponenten einzusetzen. Eine Haushaltssanierung auf Kosten der Familien sei mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren: „Schon die Einführung des Elterngeldes stellte für die einkommensschwachen Familien eine massive Verschlechterung dar. Wenn jetzt Hartz-IV-Eltern gänzlich leer ausgehen sollen, kann von einer Beachtung des Art. 6 Grundgesetz und des Art.124 der Bayerischen Verfassung nicht mehr gesprochen werden.“  Dort sei immerhin  die Rede davon, dass die Familien unter dem „besonderen Schutz des Staates“ stünden und nicht, dass „man sie in besonderer Weise benachteiligen“ dürfe.

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