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Pressemitteilung

Anfechtung der UPW-Liste der Nominierungsversammlung vom 4. Dez. 2007

-nähere Begründung! Anfechtung der UPW-Liste der Nominierungsversammlung vom 4. Dez. 2007 für die Kommunalwahl 2008

Sehr geehrte Damen und Herrn des Wahlvorstandes der Stadt Berching!

 

 

A: Forderung: Ich fordere, den am 4. Dez. 2007 aufgestellten Wahlvorschlag der UPW Berching nicht zur Wahl am 2. März 2008 zu zulassen.

 

 

B: Ereigniszusammenstellung:

Am 4.12. - war Nominierungsversammlung der Berchinger UPW für die Kommunalwahl 2008.

Die Organisatoren der Wahlversammlung hatten 20 Kandidaten vorgeschlagen.

 

 

Ein Teilnehmer des Abends fragte nach, ob noch weitere Bewerber für die Kandidatur vorgeschlagen werden können.

Der Wahlleiter, Herr Huber bejahte die Frage.

 

 

Ein Teilnehmer schlug daraufhin den bisherigen Stadtrat Herrn Preischl vor.

 

Herr Preischl wurde nicht auf die Kandidatenliste gesetzt,

sondern der Wahlleiter ließ kurzerhand nun darüber offen abstimmen,

ob nicht die Wahlliste bei den vom Organisationsteam vorgeschlagenen 20 Bewerbern doch besser geschlossen werden soll.

 

 

In einer tumultartigen Abstimmung im überfüllten Saal wurde per Handheben abgestimmt; offenbar war nach Wahlleiter die Mehrheit für die Schließung der vorgeschlagenen Bewerberliste; gezählt wurde nicht.

 

 

In geheimer Abstimmung konnte somit nur die Reihenfolge der vom Organisationsteam vorgeschlagenen 20 Kandidaten gewählt werden.

 

 

 

C: Begründung der Anfechtung

Diese Art der Listenaufstellung ist undemokratisch und entspricht nicht der Wahlausschreibung für Nominierungsversammlung; Begründung:

 

 

1.Jeder Teilnehmer der Nominierungsversammlung muß die Möglichkeit haben Wahlvorschläge einzubringen, die dann auch auf die Wahlvorschlagsliste gesetzt werden müssen.

 

 

2.Ein Wahlleiter kann nicht - insbesondere nachdem er ausdrücklich Wahlvorschläge grundsätzlich zugelassen hat - aus Opportunitätsgründen (weil ihm H. Preischl nicht gefällt) einen Wahlvorschlag ignorieren.

 

 

3.Es kann nicht offen darüber abgestimmt werden - insbesondere nach einem weiteren Wahlvorschlag - ob denn die Liste nun doch nachträglich bei den zuvor vom Organisationsteam vorgeschlagenen Bewerbern geschlossen werden soll.

 

 

4.Durch diese Organisation der Versammlung wurde nicht nur H.Preischl eine Kandidatur verweigert, sondern auch andere Bewerber-Vorschläge für die Listen-Nominierung wurden dadurch unmöglich; dies zeigte sich auch in Unmutsäußerungen vieler Teilnehmer.

 

 

5.Für die Anforderung einer geheimen Listenaufstellung reicht es nicht, nur die Reihenfolge einer zuvor - mit offener Abstimmung - begrenzten Liste wählen zu lassen.

 

 

D: Ich fordere deshalb, den am 4. Dez. 2007 aufgestellten Wahlvorschlag der UPW nicht zur Wahl am 2. März 2008 zu zulassen.

 

 

E: weitere Beanstandung:

Der für die UPW nominierte Wahlausschussteilnehmer H. Zech war bei besagter Versammlung Schriftführer und ist daher in dieser Sache befangen.

 

 

F: guter Wille:

Durch die Anfechtung bereits am 10. Dez. 2007 hat(te) die UPW Berching Zeit den Mangel ihrer Listenaufstellung vom 4. Dez. zu beheben.

 

Es geht nicht darum ein Kniefießler zu sein, sondern es geht darum, dass auch die Nominierung zumindest grundsätzlich ein demokratisches Verfahren sein muß!

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