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Pressemitteilung

Am Montag tagt der Passauer Verwaltungsausschuss zum letzten Mal vor der Wahl ... und das "Gläserne Rathaus" steht schon wieder nicht auf der Tagesordnung

Bayerisches Bündnis für Informationsfreiheit schreibt an OB Zankl +++++ Keine Akteneinsicht in Sachen Akteneinsicht: Das Passauer Rathaus verweigert die Aushändigung des Schreibens, in dem sich die Bezirksregierung dem Vernehmen nach gegen die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung ausspricht.

Passau. Am Montag (25.2.) tagt der Verwaltungsausschuss des Stadtrates zum letzten Mal vor der Wahl. Doch das von der ödp beantragte "Gläserne Rathaus" steht schon wieder nicht auf der Tagesordnung. Vergangene Woche hat sich nun auch das Bayerische Bündnis für Informationsfreiheit an den OB gewandt und angefragt, wie es weitergehen soll.

 

Eigentlich hätte der Verwaltungsausschuss bereits am 14. Januar zum wiederholten Mal über die Einführung allgemeiner Akteneinsichtsrechte befinden sollen. Doch OB Albert Zankl ließ die Sitzung "wegen fehlender Tagesordnungspunkte" absagen. Dabei sah es zuletzt ganz anders aus: Nach jahrelangem Vorgeplänkel und nachdem sowohl FDP wie Freie Wähler signalisierten, zusammen mit SPD, ödp und Grünen für mehr Akteneinsichtsrechte in Passau zu stimmen, legte die CSU im September selbst einen Vorschlag vor, der dem ödp-Antrag nach Angaben von Urban Mangold "fast vollständig" entsprach. Dann schaltete sich aber die Regierung von Niederbayern ein, die den CSU-Entwurf in einigen Punkten korrigieren wollte.

 

"Dazu wäre jetzt Zeit genug gewesen. Bei uns verfestigt sich der Eindruck, dass die Stadtspitze gar kein gläsernes Rathaus will, sondern aus strategischen Gründen nur so tut, weil die CSU in diesem Punkt in der Minderheit ist", meint Urban Mangold. Kurios: Der ödp-Stadtrat wollte von der Stadtverwaltung wissen, was denn die Regierung an der Akteneinsicht auszusetzen hat. Doch das Rathaus verweigerte ihm hierzu die Akteneinsicht. Mangold: "Es wird wirklich Zeit, dass sich hier bald einiges von Grund auf ändert".

 

Mit dem von der ödp geforderten Akteneinsichtsrecht können sich Bürgerinitiativen und jeder einzelne künftig beispielsweise über Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, die Straßenausbaubeiträge, Privatisierungspläne und städtische Investitionen informieren. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen und sind nicht länger auf die Auskunftswilligkeit von Ämtern und offizielle Pressemitteilungen angewiesen.

 

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