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Persönlicher Kommentar

Selektion und Achtsamkeit

Das zuständige Fachgremium wird dieser Tage beschließen, den Bluttest zum Aufspüren von Trisomie 21 bei Ungeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen festzusetzen. Die „Selektion“ von menschlichen Föten, das gezielte Aufspüren von „Norm-Abweichungen“ wird damit zur medizinischen Selbstverständlichkeit – mit den bekannten Folgen. 

Seit den 70er Jahren findet bis heute eine gesellschaftliche Debatte statt, in der die Abtreibung vorrangig als Freiheitsrecht und nicht als zu vermeidende Zuspitzung einer existenziellen Konfliktlage diskutiert wird. Es ist traurig, dass es keine progressiv-menschenrechtsorientierte Verteidigung des Lebensrechts Ungeborener jenseits der Strafrechtsdebatte gibt. Mittlerweile gilt es als politisch reaktionär, ja rechtsorientiert, wenn man Abtreibung nicht vorbehaltlos als Freiheitsrecht befürwortet und zumindest die ergebnisoffene Pflichtberatung beibehalten möchte.
   
Wie oft ist heute von einer anzustrebenden „Kultur der Achtsamkeit“ die Rede. Wie heuchlerisch ist das, angesichts der Entwicklungen hin zur faktischen Abschaffung der Menschen mit Trisomie. Es dürfte mittlerweile allseits bekannt sein, dass sich Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen bei Menschen mit Downsyndrom sehr oft als ausgeprägte Eigenschaften finden. Und ausgerechnet solche Menschen sollen nun routinemäßig „verhindert“ werden.
 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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