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Persönlicher Kommentar

Entschieden!

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig also seine Entscheidung gefällt: Der Bau der Dritten Startbahn am Flughafen München wäre rechtens. Der Bauantrag, also die Planfeststellung, weist keine juristischen Mängel auf. Das mag so sein und wir kennen solche Entscheidungen z. B. auch vom Bau der A94 durch das Isental. Wer die dortigen Baustellen besichtigt, merkt jedoch sogleich, dass etwas de jure richtig sein kann, was sachlich falsch ist. Und so ist es auch bei der Startbahn. Wir brauchen kein weiteres Wachstum in der Region, keinen weiteren Zuzug, der zum Rückbau ganzer Stadtteile in anderen Teilen Deutschlands führt und keine Zunahme beim klimaschädlichen Flugverkehr. 

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