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Pressemitteilung

ödp will "Gläsernes Rathaus" und beantragt Akteneinsichtsrecht für alle Bürger

Vorteile für Journalisten, Bürgerinitiativen und jeden einzelnen Schwandorfer; Journalistenverband und Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer unterstützen die Initiative

Seit 1. Januar 2006 ist das vom Bundestag beschlossene neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat demnach Zugang zu amtlichen Unterlagen, sofern die Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gesetz gilt allerdings nur für Bundesbehörden. Der ödp-Stadtrat Alfred Damm fordert nun auch ein "Gläsernes Rathaus" und hat eine "Schwandorfer Informationsfreiheitssatzung" bei OB Helmut Hey beantragt.

 

"Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen soll die Regel sein, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Die Stadt soll begründen, warum sie Unterlagen nicht herausgibt, nicht der Bürger, warum er sie haben will", fordert ödp-Stadtrat Alfred Damm. Informationsfreiheit stehe im Einklang mit Recht und Gesetz. Datenschutzbestimmungen bleiben gewahrt, so Damm. Die Bereiche, in denen es keinen allgemeinen Zugang zu Informationen geben kann, seien im ödp-Antrag klar definiert.

 

Stimmt der Stadtrat dem ödp-Vorschlag zu, können sich Bürgerinitiativen und jeder einzelne künftig "ohne unnötige Einschränkungen und ohne Nachweis persönlicher Betroffenheit" beispielsweise über Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Straßenbauprojekte, Privatisierungspläne und öffentliche Investitionen informieren. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen und sind nicht länger auf die Auskunftswilligkeit von Ämtern und offizielle Pressemitteilungen angewiesen. Allerdings betrifft das nur Themen des sogenannten "eigenen Wirkungskreises" der Stadt. Aufgaben, die die Stadt aufgrund von Gesetzen für den Freistaat ausführen muss, sind ausgeschlossen, weil es in Bayern selbst noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. "Aber wenn viele Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, ändert vielleicht auch die Landesregierung noch ihre Haltung", hofft Damm.

 

In einzelnen Bundesländern wurden bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet, nämlich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Aus diesen Bundesländern werden fast ausschließlich positive Erfahrungen gemeldet. Die Verwaltungen seien nicht unter einer "Anfrageflut" zusammengebrochen. Im ersten Erfahrungsbericht in NRW sei von einem "verantwortungsbewussten Umgang der Bürger mit ihrem neuen Recht" die Rede, berichtet Damm. Dennoch empfiehlt auch die ödp eine maßvolle Gebühren-

regelung in Höhe der tatsächlichen Sachkosten für die Beantwortung von Anfragen einzuführen, "damit Missbrauchsbefürchtungen schon von vornherein unbegründet sind".

 

Die ödp will ihren Antrag in zahlreichen Kommunen und Landkreisen einbringen und ist auch Mitglied im landesweiten Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern", das unter anderem auch vom Bayerischen Journalistenverband und von der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer getragen wird. Die Initiative hat sich Informationsfreiheit vor Ort und auf Landesebene zum Ziel gesetzt.

 

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