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Pressemitteilung

ÖDP gibt Theo Waigel Tipps für geplanten CSU-Ehrenkodex

Klaus Mrasek

Theo Waigel, der vom CSU-Vorstand am 13.5. beauftragt wurde, einen Ehrenkodex für CSU-Mandatsträger zu erarbeiten, erhält nützliche Zuarbeit durch die ÖDP: Landesvorsitzender Klaus Mrasek schlägt dem ehemaligen CSU-Vorsitzenden vor, die Vorschläge der ÖDP aus dem Jahr 2007 aufzugreifen und direkte Geldzuwendungen an Abgeordnete zu verbieten. "Wir wollen erreichen, dass Abgeordnete wie Richter, Polizisten und andere Beamte keine Geldgeschenke annehmen dürfen", so der ÖDP-Politiker.

 Derzeit dürfen Landtagsabgeordnete nach den geltenden Verhaltensregeln Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 10.000 Euro annehmen, ohne dass dies überhaupt veröffentlicht werden muss (s. Anlage Absatz II.2). 

"Neben den Parteispenden gibt es also die skandalöse Möglichkeit, den Abgeordneten privat etwas zuzustecken. Ausdrücklich ist in den Verhaltensregeln für Landtagsabgeordnete festgehalten, dass es zwei Wege gibt, den Abgeordneten Geld zu geben. Ist der Betrag als Parteispende benannt, muss ihn der Abgeordnete an seine Partei weiterleiten. Persönliche Zuwendungen ohne diese Zweckbestimmung darf er dagegen privat behalten und muss das lediglich dem Landtagspräsidenten anzeigen. Dieser veröffentlicht den Betrag aber erst ab 10.000 Euro. Ich halte das für eine Lumperei", so Mrasek.

Außerdem empfiehlt die ÖDP Theo Waigel, in seinen Ehrenkodex-Katalog die Bestimmung aufzunehmen, dass Parteigeschäftsstellen und Abgeordnetenbüros räumlich wie personell getrennt sein müssen. In vielen Fällen stimmen Adresse wie Telefonnummer überein. "Da liegt schon der Verdacht nahe, das vom Staat bezahltes Personal, das eigentlich nur den Abgeordneten zuarbeiten dürfte, rechtswidrig auch für die Parteiarbeit eingesetzt wird, was eine illegale Parteienfinanzierung wäre", kritisiert Mrasek. Schließlich schlägt die ÖDP Theo Waigel vor, dass Politiker die steuerfreie Aufwandspauschale nur gegen Nachweise erhalten sollen, "denn schließlich muss jeder Normalbürger beim Finanzamt auch Belege abliefern".

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