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Pressemitteilung

Neues Stammzellengesetz und mögliche Berufung von Prof. Dreier ins Bundesverfassungsgericht stellen Bedrohungen für das ungeborene Leben dar!

Ödp-Kreisvorstand Josef Neumeyer fordert Bundestagsabgeordneten Alois Karl zur Wahrung des Embryonenschutzes auf

Nach Ansicht des ödp-Kreisvorstand Josef Neumeyer ist der noch vorhandene Rest von Rechtsschutz für das ungeborene Leben derzeit in zweifacher Weise gefährdet: Zum einen droht eine weitere Aufweichung des Embryonenschutzes durch das neue Stammzellengesetz; zum anderen kann es sein, dass der Würzburger Jurist Prof. Horst Dreier als Richter und künftiger Präsident des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe berufen werden könnte. Dreier tritt seit langem dafür ein, dem ungeborenen Menschen die Menschenwürde abzusprechen und steht damit klar gegen die bisherige Rechtsprechungstradition. Seine Berufung wäre ein gewaltiger Schlag gegen den Embryonenschutz.

 

Josef Neumeyer wendet sich deshalb an den Abgeordneten Alois Karl mit der Aufforderung, bei der Stammzellenentscheidung keiner Aufweichung zuzustimmen und für die ethische Position einzutreten, dass menschliches Leben nicht noch weitgehender verwertet und zum bloßen Material abgewertet werden darf.

 

Außerdem fordert Neumeyer den Abgeordneten auf, seinen Einfluß geltend zu machen Prof. Dreier als Richter für das Bundesverfassungsgericht abzulehnen: Dieser Jurist ist nicht nur beim Thema Lebensschutz problematisch; er baut auch rechtsphilosophische Brücken für die Möglichkeit der Folter.

 

Warum die SPD ausgerechnet diesen Professor zum Verfassungsrichter machen möchte, sei schleierhaft.

 

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