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Pressemitteilung

Volksbegehren Artenvielfalt: Begleitgesetz ist Schritt in die richtige Richtung

Regierungskoalition bringt gute Ergänzungen, ist aber noch weit vom Anspruch eines XXL-Formats entfernt – Zahlreiche Maßnahmen aus den Ergebnissen des Runden Tisches fehlen

Hilpoltstein/München, 07.05.2019 - Am 8. Mai wird dem Bayerischen Landtag der Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenvielfalt ohne Änderungen zur Annahme vorgelegt. Zeitgleich wird auch das von der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern entworfene Begleitgesetz, das sogenannte "Gesamtgesellschaftliche Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz", behandelt. "Bayern wird durch die vollständige Annahme des Volksbegehrens in Sachen Artenschutz auf den Spitzenplatz in Deutschland katapultiert", freut sich Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende. "Mit dem zusätzlichen Maßnahmenpaket der Staatsregierung wird die Hand in Richtung Landwirtschaft ausgestreckt wird. Nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern wird der große Wurf für mehr Artenvielfalt gelingen."

Der Trägerkreis hat eine umfangreiche Prüfung und einen Abgleich des Begleitgesetzes mit den von Alois Glück vorgelegten Ergebnissen des Runden Tisches vorgenommen. Diese zeigen, dass das Gesetz von CSU und Freie Wählern zwar zahlreiche positiv zu bewertende Ergänzungen enthält, gleichzeitig aber auch Lücken aufweist. "Wir sind zufrieden, dass beim Staatswald ein Netz mit zehn Prozent Naturwaldflächen ohne Nutzung eingerichtet wird. Hierbei kommt es vor allem auf neue große zusammenhängende Flächen im Steigerwald, im Spessart und in den Donauauen an", erklärt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. "Dass die Regierungsmehrheit von sich aus den Biotopverbund im Offenland auf 15 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen will, ist ebenfalls begrüßenswert."
Auch beim Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen gehe Bayern laut Schäffer einen Schritt voran, indem es den Anbau verbietet. Erfreut zeigt sich der Trägerkreis auch über die Beschränkung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und von Werbeanlagen im Außenbereich. "Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Insekten geleistet, wie auch durch die Initiative Straßenbegleitflächen von Staatsstraßen als Magergrünland zu bewirtschaften", so Schäffer weiter.Andere wesentliche, in den Ergebnissen des Runden Tisches geforderte Maßnahmen kommen hingegen zu kurz oder wurden in dem vorliegenden Begleitgesetzentwurf ganz außer Acht gelassen (siehe Anhang für Details). Dazu Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag: "Beim angekündigten Dreiklang 'annehmen, verbessern, versöhnen' hat die Söder-Regierung die beiden letzten Töne nicht ganz getroffen. So klingt dieser Akkord ein wenig schief.Naturschützer haben sich im Ergänzungsgesetz mehr Maßnahmen aus den Empfehlungen des Runden Tisches versprochen, Landwirte hatten mit weniger Auflagen gerechnet. Statt Artenschutz XXL kommt jetzt also erst mal Artenschutz der Größe M und wir werden weiter hartnäckig auf mehr Verbindlichkeit und zusätzliche Maßnahmen im kommunalen Bereich pochen.

"Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: "Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern haben sich in ihrem Gesetzesentwurf zu einer umfassenden Personalaufstockung der Naturschutzbehörden zur Umsetzung des Volksbegehrens bekannt, das verdient Anerkennung. Bereits im kommenden Nachtragshaushalt müssen dazu zwei zusätzliche Stelle pro Unterer Naturschutzbehörde (Landkreis, Städte) und mindestens eine zusätzliche pro Höherer Naturschutzbehörde (Bezirksregierungen)geschaffen werden. Ziel muss eine am realen Bedarf und dem Willen der bayerischen Bevölkerung orientierte Leistungsfähigkeit der Naturschutzverwaltung sein, die bisher nicht gegeben ist. Was im bayerischen Straßenbau selbstverständlich ist, muss jetzt auch im Naturschutz möglich sein. Dazu können auch Stellen aus anderen Bereichen umgeschichtet werden. Auf manche von der Staatsregierung angekündigte Ausgaben wie für das Donauaquarium könnten wir auch gut verzichten."

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