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Pressemitteilung

ÖDP lobt bayerische Gerichte als letzte Wächter der Luftreinhaltung

Becker: „Peinliche Blamage für Staatsregierung!“

Die CSU-Landesregierung setzt die Bürger Bayerns weiterhin hemmungslos dem gesundheitsgefährdeten Schadstoffcocktail aus Stickoxiden und Feinstaub aus. Diese Schadstoffe stammen aus dem ungebremst wachsenden Straßenverkehr in unseren Städten. "Unsere Justiz zeigt gerade, dass sie den Schwänzeltanz der Autolobbyisten nicht mitgehen will. Es ist für einen Rechtsstaat unfassbar, dass sich Ministerpräsident Söder und sein Umweltminister Huber hartnäckig weigern, rechtskräftige Urteile des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Luftreinhaltung in Städten umzusetzen. Es handelt sich um einen peinlichen und beispiellosen Vorgang, dass das oberste bayerische Verwaltungsgericht aus diesem Grund Überlegungen anstellen muss, Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte in Erzwingungshaft zu nehmen. Die Herren Söder und Huber können schon mal das Zahnbürschtl einpacken, für den Fall, dass sie demnächst über Nacht einrücken müssen", entrüstet sich Agnes Becker, Spitzenkandidatin der ÖDP bei der Landtagswahl 2018.

Die offensichtliche Handlungsunwilligkeit der CSU sieht die ÖDP in der engen Verstrickung von Politik und Autolobby begründet. Die schmiergeldartigen Spenden aus der Autoindustrie verhindern sowohl einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor massiv gesundheitsschädlichen Autoabgasen als auch die Verpflichtung der Autoindustrie zur Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-PKW.

Die ÖDP Bayern hat bereits zwei wirksame Beiträge zur Gesundheitsvorsorge geleistet. Mit dem Reinheitsgebot für bayerische Wirtshausluft hat sie einen konsequenten Nichtraucherschutz durchgesetzt und in München mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren "Raus aus der Steinkohle!" die vorzeitige Abschaltung des Kohlekraftwerks "München-Nord" bis spätestens 2022 erzwungen. Alleine dadurch werden 800.000 Tonnen Steinkohle jährlich nicht verbrannt. Die ÖDP wird deshalb auch beim Thema Luftreinhaltung und Dieselgate dran bleiben.

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