Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek zur Nichtzulassung des Volksbegehrens gegen Flächenfraß:

„Nicht das Volksbegehren ist verfassungsrechtlich bedenklich, sondern die Missachtung des Staatsziels Naturschutz durch die Regierung Söder!“

Klaus Mrasek am Rednerpult

"Verfassungsrechtlich bedenklich ist nicht das Volksbegehren, sondern die fortschreitende Entfernung der Regierungspolitik von dem in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung formulierten Staatsziel Naturschutz", erklärte ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek zur Nichtzulassung des Volksbegehrens gegen Flächenfraß.

"Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist in Verantwortung für die kommenden Generationen der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Boden, Wasser und Luft sind als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten, ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder sind zu schonen und zu erhalten. So steht es in unserer Verfassung. Die Politik der Regierung Söder ist ein Gegenentwurf zu diesem Staatsziel. Nicht das Volksbegehren, sondern die Staatsregierung muss sich für ihr Handeln Fragen der Verfassungskonformität stellen lassen", sagte Mrasek.

Zurück