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Pressemitteilung

Neues Volksbegehren geplant:

ÖDP will durch Verfassungsänderung die Direktwahl des Ministerpräsidenten einführen

Der Landesvorstand der bayerischen ÖDP will mit einem Volksbegehren die Direktwahl des Ministerpräsidenten einführen. Dazu müsste unter anderem Artikel 44 der Bayerischen Verfassung geändert werden, der derzeit die Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag vorschreibt. „Wir erwarten uns davon aber keine Schwächung, sondern im Gegenteil eine Stärkung des Landtages und eine echte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative“, erklärte ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek. Der ÖDP-Landesvorstand will das Projekt dem kleinen Parteitag der ÖDP Bayern vorlegen, der Ende Oktober in Regensburg über das weitere Vorgehen beraten soll.  

Die ÖDP teilt die Ansicht des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim, dass die Direktwahl des Ministerpräsidenten „verfassungsrechtlichen Grundsätzen, die bisher zum Teil nur auf dem Papier stehen, wieder Leben einhauchen würde“. Landesvorsitzender Klaus Mrasek: „Die Bürgermitwirkung, die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament würden gestärkt. Das von Fraktions- und Koalitionszwängen bislang behinderte freie Mandat der Abgeordneten würde endlich wirklich realisiert. Dadurch wäre auch das Haushaltsrecht des Landtages gestärkt und die Kontrolle der Landesregierung verbessert“. Auch in der wissenschaftlichen Fachliteratur werde das Thema positiv diskutiert: Der Politikwissenschaftler Franz Decker hält beispielsweise die Direktwahl des Ministerpräsidenten angesichts der Exekutivlastigkeit der Bundesländer für einen „ebenso naheliegenden wie logischen Schritt“.  

Eine Präsidialdemokratie auf Landesebene sei eine vollwertige Demokratie und verfassungsrechtlich zulässig. Vorbild könnten die Kommunen und Kreise sein, wo Bürgermeister und Landräte ebenfalls direkt vom Volk gewählt werden und Stadträte wie Kreistage auch mit gelegentlich wechselnden Mehrheiten um die besten Beschlüsse ringen, ohne Instabilität zu erzeugen. Mit der Direktwahl des Ministerpräsidenten müsste nach Ansicht der ÖDP aber auch noch an anderen Stellschrauben gedreht werden: So sollten Regierungsmitglieder im Interesse der Gewaltenteilung nicht gleichzeitig Abgeordnete sein dürfen.  
„In Bayern regiert nun schon zum zweiten Mal in Folge ein Ministerpräsident, der bei der jeweiligen Landtagswahl als Kandidat gar nicht absehbar war: Beckstein durch den Stoiber-Sturz und Seehofer, der aus dem Bundestag herbeigerufen wurde. Mit der Direktwahl kann das den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr passieren“, meint Mrasek.  

Ob diese Verfassungsänderung noch vor der nächsten Landtagswahl in Kraft treten könnte, hängt vom Zeitplan und der Entscheidung der ÖDP-Basis im Herbst ab.

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