26.08.2009

Leistungskatalog der Arzneimittel

Die ödp tritt dafür ein, dass apothekenpflichtige, insbesondere pflanzliche, Arzneimittel wieder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.

Die Streichung dieser Arzneimittel war ein Eingriff in die ärztliche Therapie-Freiheit und eine erhebliche Verschlechterung für die Kassenpatienten. Nebenwirkungsarme und in der Anwendung sichere Arzneimittel, die zudem noch billiger sind als ihre verschreibungspflichtigen Ersatz-Präparate, dürfen dem Patienten nicht vorenthalten werden. Denn immer weniger Patienten können diese aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb wird eine kurzfristige Einsparung auf Kassenseite mit der Gefahr einer Verschleppung bzw. Verschlimmerung der Krankheiten erkauft, was später zu höheren Kosten führt.

Kategorie: Gesundheit