27.08.2009
Gläserne Behörden
Seit 1. Januar 2006 gilt das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz bereits für Bundesbehörden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat demnach Zugang zu amtlichen Unterlagen, sofern die Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch in einzelnen Bundesländern gibt es bereits ein allgemeines Akteneinsichtsrecht. Der Bayerische Landtag stellte sich mit seiner CSU-Mehrheit bislang quer. Deshalb versucht die ödp als Mitglied des bayerischen Bündnisses für Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene eine Bewegung für Akteneinsichtsrechte zu erreichen und dadurch den Druck auf den Freistaat zu erhöhen. Hier haben wir schon Erfolge erzielt.
Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen soll die Regel sein, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Die Behörden sollen begründen, warum sie Unterlagen nicht herausgeben können, nicht der Bürger, warum er sie haben will.
