21.08.2009

Entlastung für Ausbildungsbetriebe

Spürbare Anerkennung für Ausbildungsbetriebe: Die Sozialbeiträge für Lehrlinge werden aus der Steuerkasse bezahlt.

Ausbildungsbetriebe leisten Wertvolles für die Allgemeinheit. Deshalb wollen wir, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für die Ausbildungsvergütung entfallen und solidarisch aus der Steuerkasse (z.B. durch eine Steuer auf Flugzeugtreibstoff) bezahlt werden. Die Prüfungsgebühren sind von den Kammern zu tragen, nicht vom Ausbildungsbetrieb.

Kategorie: Arbeit / Wirtschaft, Bildung