Die Demokratie ist zu stärken. Daher tritt die ÖDP für eine klare Trennung von Wirtschaft und Politik ein. Konzernspenden an Parteien müssen verboten werden. Ebenso müssen Politiker ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen.
Demokratie
Verbraucherschutz stärken
Marktwirtschaft braucht optimalen Verbraucherschutz und klare Kennzeichnung der Produkte
Im Zuge der Sparaktionen der CSU-Landesregierung wurde in Bayern die Qualität der Verbraucherinformation massiv abgebaut. Guter Verbraucherschutz und möglichst umfassende Information über Produktqualitäten und Herstellungsprozesse gehören aber zu den Säulen einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Wir treten dafür ein, eine klare Kennzeichnung der Produkte vorzuschreiben und die Verbraucherschutzorganisationen flächendeckend (nicht nur in den Großstädten!) zu fördern.
Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände
Damit die Belange des Tierschutzes wirksam vertreten und durchgesetzt werden können, fordert die ödp ein Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände auf Landes- und Bundesebene.
kein Freikaufen von Straftaten
„Die Kleinen hängt man, die Großen können sich freikaufen...“ Bundesratsinitiative zur Änderung des §153a StPO
Mit nur 2 Monatsgehältern (3,2 Millionen €) hat sich der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am 29.11.2006 in einem Strafverfahren freigekauft – ganz legal. Paragraph 153a StPO ermöglicht die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage. Diese Regelung von 1975, zur Entlastung der Justiz bei Massendelikten von geringer Schuld gedacht, wurde 1993 massiv ausgeweitet und dient heute in großem Umfang der Haftverschonung bei Wirtschaftskriminalität oder prominenten Angeklagten.
Die ödp tritt dafür ein, die Regelung von 1975 auf den ursprünglichen Zweck zurückzuführen, um dem Rechtsstaat und dem Rechtsempfinden der Bürger gerecht zu werden.
wirksame Bekämpfung der Korruption
Korruption zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat und gefährdet, wie das Beispiel Siemens zeigt, in erheblichem Umfang Arbeitsplätze. Polizei und Staatsanwaltschaft ist in Zusammenarbeit mit anderen Behörden der Einblick in die Finanzaktionen der Tätergruppen und der Zugriff auf illegale Gewinne zu erleichtern. Dazu gehört die verfassungskonforme Neufassung der Vermögensstrafe ebenso wie der Ausschluss bestechender Unternehmen von öffentlichen Aufträgen (Korruptionsregister).
Terrorbekämpfung durch die Polizei
Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten – Kriminalität wirksam verhindern und bekämpfen
Organisierte Kriminalität und internationaler Terrorismus bedrohen die innere Sicherheit in zunehmendem Maße. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört zu den ursprünglichen und zentralen Aufgaben des Staates. Die ödp tritt dafür ein, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die dafür notwendigen Befugnisse erhalten, insbesondere auch im Bereich neuer Technologien, unter Wahrung der Substanz der Grundrechte und Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Stärkung der Polizei
Attraktivität des Polizeiberufs verbessern – Kompetenz steigern, externe Spezialisten gewinnen
Auch in Bayern wurden Polizistenstellen abgebaut. Notwendige Anpassungen von Befugnisnormen bleiben unwirksam, wenn die Personalausstattung der Polizei weiter verringert wird. Daher ist die Stellenkürzung zu stoppen, die Attraktivität des Polizeiberufs durch eine „Sonderlaufbahn Polizei“ und die Kompetenzen im Bereich der Bekämpfung der Wirtschafts- und Computerkriminalität durch die Gewinnung entsprechender Fachkräfte zu steigern.
Direktwahl des Ministerpräsidenten
Wir fordern, den Ministerpräsidenten künftig direkt durch das bayerische Volk wählen zu lassen, und zwar für 5 Jahre.
Der Regierungschef würde auf diese Weise unabhängiger von den Parteien. Umgekehrt würde das Parlament angeregt, die Regierung besser zu kontrollieren. Die klassische Gewaltenteilung erhielte durch die Volkswahl eine neue Chance, die Macht der Parteien würde reduziert.
bürgerfreundliche Volksbegehren
Damit ein Volksbegehren heute erfolgreich ist, müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10 % aller Wahlberechtigten mit Personalausweis im Amt eintragen. Das ist eine sehr hohe Hürde, zumal wenn man bedenkt, dass eine Partei in den Landtag einzieht und Gesetze einbringen kann, wenn sie von 5% der Bürger, die tatsächlich zur Wahl gegangen sind, gewählt worden ist. Bei einer Wahlbeteiligung von 50% sind das nämlich nur 2,5% der Wahlberechtigten.
Damit für die direkte Demokratie gleiche Regeln gelten wie für die parlamentarische Demokratie, fordern wir,
dass die Quote bei Volksbegehren auf 5% gesenkt wird und
dass als Ausgangslage, von der die 5% berechnet werden, die Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl dient.
Außerdem werden die Parteien dadurch motiviert, größeren Wert auf eine Stärkung des Politikinteresses zu legen.
Wir treten dafür ein, dass die Eintragungszeit auf 4 Wochen verlängert wird, und dass - wie bei den Wahlen - von Amts wegen mit Benachrichtigungskarte über Zeitpunkt und Inhalt des Volksbegehrens informiert wird.
Haushaltsvolksbegehren
Die ödp will die direkte Demokratie auch bei Haushaltsangelegenheiten ermöglichen.
Untersuchungen haben ergeben, dass Länder und Kantone, die eine Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger auch in Haushaltsangelegenheiten kennen, nicht nur seit Jahren einen ausgeglichenen Haushalt haben, sondern oftmals mit Überschüssen abschließen. Das derzeit bestehende Verbot von Volksbegehren über Haushaltsangelegenheiten ist deshalb aufzuheben.
Bestechung von Politikern
Abgeordnete dürfen keine Geldspenden annehmen!
In den „Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ findet sich unter II.2 eine Regelung, die empören muss: Bayerische Landtagsabgeordnete dürfen Geldgeschenke in beliebiger Höhe, von wem auch immer, annehmen.
Die ödp tritt deshalb grundsätzlich für folgendes Ziel ein:
Die geltenden Anti-Korruptionsregeln für Amtsträger (Beamte, Richter, andere Angehörige des öffentlichen Dienstes) müssen auf die Mandatsträger ausgeweitet werden. Was für Exekutive und Judikative gilt, muss erst recht auch für die Legislative gelten.
Nebeneinkünfte veröffentlichen
Veröffentlichung aller „Nebeneinkünfte“ der Landtagsabgeordneten, Staatssekretäre und Minister .
Der Bürger hat ein Recht, die Unabhängigkeit der Politikerinnen und Politiker zu überprüfen. Dazu muss er sich ohne großen Aufwand darüber informieren können, welche Nebeneinkünfte ein Politiker bezieht und welche Leistungen er für wen erbringt.
Wechselverbot für Politiker
Der unmittelbare Wechsel von Politikern und Beamten in die Wirtschaft muss gesetzlich verboten werden.
Nicht nur Ex-Kanzler Schröder und Ex-Bundesminister Müller, auch der ehemalige Bayerische Wirtschafts- und Verkehrsminister Wiesheu sowie der Ex-Umweltminister Werner Schnappauf haben schlechte Beispiele gegeben: Erst am Kabinettstisch, dann ohne Übergang an den Schalthebeln der wirtschaftlichen Macht! Eklatant der Fall Bruno Thomauske, der zunächst im Bundesamt für Strahlenschutz die Zwischenlager an den Atomkraftwerken genehmigte und dann zum Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall wechselte... Erst nach einer mindestens 2-jährigen Übergangsfrist sollten ehemalige Berufspolitiker bezahlte Funktionen in Unternehmen annehmen dürfen.
faire Abgeordnetengehälter u. -renten
Abgeordnete sollen für ihre Rente selber einzahlen und ihren Aufwand mit Belegen nachweisen
Es ist nicht gerechtfertigt, dass Landtagsabgeordnete in Bayern zusätzlich zu einer guten Bezahlung eine ebenso kostenlose wie üppige Altersversorgung erhalten. Wir werden dafür streiten, dass Volksvertreter - wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – aus ihrem Einkommen eigene Beiträge zur Altersversorgung zahlen müssen. Ebenso muss die so genannte steuerfreie Aufwandspauschale („zweites Abgeordnetengehalt“) abgeschafft werden: Der tatsächliche Aufwand kann bis zu einer Höchstgrenze ersetzt werden, wenn dafür Belege eingereicht werden. Die heutige Überversorgung der Volksvertreter macht böses Blut und schädigt das Ansehen des demokratischen Staates.
gekaufte Politik
Parteispenden von Konzernen und Verbänden müssen verboten werden.
Große Konzerne und Verbände überweisen jedes Jahr hohe Beträge als Spenden an CSU, SPD, FDP und an die Grünen. Die genauen Summen sind im Internet unter www.gekaufte-politik.de einzusehen. Wir halten dies für eine Form von legaler Bestechung und haben uns selbst verpflichtet, solche Spenden nicht anzunehmen. Wir fordern die klare Regel im Parteiengesetz: Spenden von juristischen Personen an Parteien müssen verboten werden.
demokratischeres Landtagswahlsystem
Das bayerische Wahlsystem bei Komunalwahlen ist vorbildhaft: Kumulieren, Panaschieren und die Möglichkeit der Listenverbindung bewirken, dass bei den Kommunalwahlen jede Stimme gleich wirksam ist. Das trifft auf die Landtagswahl nicht zu. Hier verhindern die undemokratische 5%-Hürde und das Verbot der Listenverbindung das Aufkommen von Vielfalt und frischem Wind im Parlament.
Wir treten dafür ein, das Wahlrecht so zu ändern, dass zumindest dann die 5%-Hürde nicht gilt, wenn eine Partei 50% (oder mehr) der Stimmen erhalten hat. In diesem Fall fällt nämlich das Argument weg, dass ohne 5%-Hürde ein Land „unregierbar“ wäre.
Um auch der Jugend politische Mitsprache zu ermöglichen, fordern wir die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
kommunale Wahlrechtsänderung
Stimmenauszählung und Sitzverteilung in den Kommunen nach Hare/Niemeyer
In der Gemeindewahlordnung wird eine Stimmenauszählung und Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer verankert. Das derzeit vielfach angewandte Auszähl-Verfahren nach d`Hondt benachteiligt die kleinen Parteien und ist somit undemokratisch.
Macht braucht Kontrolle
Für wirklich unabhängige Richter und Staatsanwälte
Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Richtertages, die Justiz wirklich unabhängig zu machen: Heute entscheiden letztlich politisch bestimmte Ministerialverwaltungen über Berufskarrieren von Richtern und Staatsanwälten.
Überfällig ist auch eine Reform des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes nach den Vorschlägen des von der ödp und vielen Verbänden unterstützten Volksbegehrens „Macht braucht Kontrolle“: Dass die obersten Richter des Freistaates immer noch mit einfacher Mehrheit vom Landtag gewählt werden, ist mehr als fragwürdig.
kommunale Transparenz
Wir setzen durch, dass der Bürger umfassende Rechte auf Information über kommunale Aktivitäten bekommt.
Durch Gründung von immer mehr GmbHs und anderen privatrechtlichen Konstruktionen versuchen die Kommunen, die Bürger und deren gewählte Vertreter auszugrenzen. Die ödp hat bereits erfolgreich gerichtlich für Offenlegung und Durchschaubarkeit kommunaler Entscheidungen gekämpft.
Gläserne Behörden
Seit 1. Januar 2006 gilt das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz bereits für Bundesbehörden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat demnach Zugang zu amtlichen Unterlagen, sofern die Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch in einzelnen Bundesländern gibt es bereits ein allgemeines Akteneinsichtsrecht. Der Bayerische Landtag stellte sich mit seiner CSU-Mehrheit bislang quer. Deshalb versucht die ödp als Mitglied des bayerischen Bündnisses für Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene eine Bewegung für Akteneinsichtsrechte zu erreichen und dadurch den Druck auf den Freistaat zu erhöhen. Hier haben wir schon Erfolge erzielt.
Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen soll die Regel sein, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Die Behörden sollen begründen, warum sie Unterlagen nicht herausgeben können, nicht der Bürger, warum er sie haben will.
stärkere Selbstverwaltung der Kommunen
Gegen „goldene Zügel“ für freie Entscheidung der Städte, Gemeinden und Landkreise!
Die Leistungen des Landes an die Kommunen werden derzeit vor allem nach dem Prinzip des „goldenen Zügels“ als maßnahmenbezogene Zuschüsse gegeben und orientieren sich an der Höhe der Ausgaben. Dies führt sehr häufig zu einer Aufblähung der Kosten, vor allem dann, wenn eine gewisse Mindestsumme jenseits einer festgelegten „Bagatellgrenze“ erreicht werden muss. Dies ist das Gegenteil einer nachhaltigen, sparsamen Verwendung von Steuergeldern.
Wir treten für eine Erhöhung der freien Zuweisungen an Gemeinden, Städte und Landkreise bei gleichzeitigem Abbau der zweckgebundenen Zahlungen ein, damit die Kommunen freier entscheiden können und auch zu einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern angehalten sind.
zeitnahe Auszahlung von Zuschüssen
Es kann nicht sein, dass Kommunen jahrelang auf ihnen zustehende Gelder vom Freistaat warten müssen, und wichtige Projekte z.B. im Umweltschutz oder beim Schul- und Krankenhausbau nur begonnen werden können, wenn Landkreise und Gemeinden sich zur Zwischenfinanzierung verschulden. So lange das problematische System der zweckgebundenen Zuschüsse noch besteht, muss wenigstens eine rasche Auszahlung erfolgen.