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Persönlicher Kommentar

„…sie sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

10. Dezember - "Tag der Menschenrechte". An diesem Datum wurde im Jahre 1948 von der UN-Generalversammlung die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" feierlich beschlossen. Es gibt da einen interessanten Unterschied zwischen dem Artikel 1 dieser Erklärung und dem Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. In beiden Texten geht es um die Würde des Menschen. Während aber der deutsche Verfassungstext die Würde des Menschen zum obersten Staatsziel erklärt und alle staatliche Gewalt zum Schutz der Würde verpflichtet, enthält die UN-Erklärung auch einen starken moralischen Appell an uns alle als Menschen, die wir "frei und gleich an Würde und Rechten geboren" sind: Wir sollen nämlich "einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen". Genau darauf hat das Grundgesetz verzichtet. Es verpflichtet mit Leidenschaft den Staat auf den Schutz der Menschenwürde - was aber ist mit den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern?

Vielleicht wäre es an der Zeit, den Artikel 1 der UN-Erklärung mehr nach vorne zu rücken. Der "Geist der Brüderlichkeit" (schenken wir uns bitte ausnahmsweise das gendermäßige Mäkeln an historischen Formulierungen...) verlangt meines Erachtens Solidarität, Engagement für das Gemeinwohl und Opposition zum schrankenlosen Egoismus des marktradikalen Denkens und Handelns. Nicht nur der Staat, wir alle als einzelne, stehen in Verantwortung.

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen."

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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