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Pressemitteilung

Volksbegehren zur Auflösung des Landtags nach Art. 18.3 BV - falls Isar 1 nach dem Moratorium nicht stillgelegt wird

Fünfjähriges Moratorium für Staatsstrassen-Neubau gefordert: Gelder sollen in Energieeffizienzprogramm fließen

Die bayerische ÖDP plant ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtags nach Artikel 18.3 der Bayerischen Verfassung - für den Fall, dass das Atomkraftwerk Isar 1 nach dem dreimonatigen Moratorium nicht endgültig stillgegelegt wird. Die drei Monate will die ÖDP zur gründlichen Vorbereitung dieses Projektes nutzen. Dieses und weitere ÖDP-Energieprojekte stellten ÖDP-Landesvorsitzender Bernhard Suttner, stellvertretender Landesvorsitzender Klaus Mrasek und ÖDP-Bundesvorsitzender Sebastian Frankenberger am Mittwoch in München vor.  

Ein Volksentscheid zur Abberufung des Landtags hätte nach Ansicht der ÖDP auch eine politisch höchst interessante Auswirkung: Da eine Volksabstimmung über die Atomkraftnutzung leider nicht möglich sei, weil das Atomgesetz Bundesrecht und durch ein bayerisches Plebiszit nicht angreifbar ist, wäre ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags derzeit auch eine Abstimmung über die Atomkraftnutzung – zumindest in Bayern. Bei einer anschließenden Neuwahl müssten sich alle Kandidaten erklären, wie sie zur Atomkraftnutzung stehen. Das würde eine noch nie dagewesene intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Atomenergie bewirken.  

Außerdem startet die ÖDP eine Bundestagspetition zur Kündigung des Euratom-Vertages, der die EU verpflichtet, die Atomkraftnutzung in den Mitgliedsstaaten zu förden und dazu führen könnte, dass eine Temelin-Erweiterung mit Euratom-Mitteln unterstützt wird.

Der bayerische ÖDP-Landesvorsitzende Bernhard Suttner sieht in einem "bayerischen Sofortprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz einen wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende". Suttner forderte ein fünfjähriges Moratorium für den Staatsstraßenneubau und die Einstellung der frei werdenden Mittel von rund einer Millarde Euro in dieses Energieeffizienzprogramm. Außerdem sollen nach Ansicht der ÖDP die dritte Startbahn am Münchner Großflughafen und der Donauausbau beerdigt und die dadurch frei werdenden Mittel ebenfalls in das Energieprogramm fließen. Schließlich fordert die ÖDP auch eine Überarbeitung der Landesplanung zur verstärkten Ausweisung von Windkraftstandorten und einen Forschungsschwerpunkt für alternative Stromspeichertechnologien.  

Formales zur Abberufung des Landtages mit anschließender Neuwahl:

Neben der Gesetzgebung kann in Bayern durch Volksbegehren und Volksentscheid auch die Abberufung (Auflösung) des Landtags durch das Volk beschlossen werden (Art. 18.3, Bayerische Verfassung). Zuerst müssen wie bei jedem „normalen“ Volksbegehren 25.000 Zulassungsunterschriften gesammelt werden, was immer sehr schnell geht. Dann kommt die große Hürde. Innerhalb einer 14-tägigen Eintragungsfrist müssten sich eine Million Stimmberechtigte in ihrem Rathaus in die dort ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen, also noch mehr als bei einem „normalen“ Volksbegehren, bei dem 10% der Stimmberechtigten erforderlich sind. Bis hierhin sind die Kosten (sogar Druck und Versand der Unterschriftenlisten) von den Antragstellern und nicht vom Staat zu zahlen. Und erst wenn diese zweite Hürde geschafft ist, kommt es zum eigentlichen Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Abberufung des Landtags reichen. Die Landtagspräsidentin muss dann die Abberufung umgehend vollziehen. Und innerhalb von sechs Wochen würden Neuwahlen stattfinden.

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