18.10.2011
ÖDP unterstützt Popularklage gegen Studiengebühren
Aufgedeckter Mißbrauch von Gebührengeldern wohl nur „Spitze des Eisbergs“ - weitere sachdienliche Hinweise werden gerne entgegengenommen

v. l. n. r.: ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger, stellv. Landesvorsitzende Agnes Becker, Landesvorsitzender Klaus Mrasek, Landesvorstandsmitglied Manuela Forster, Rechtsanwalt Kilian Becker
Die ÖDP unterstützt eine Popularklage gegen die Studiengebühren in Bayern, die gestern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde. Zu den Klägern gehören auch der Nürnberger ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger und die stellvertretende Landesvorsitzende Agnes Becker.
„Wir mußten feststellen, daß ein Großteil der Gebühren von den Studenten zwar eingezogen, dann aber gehortet und nicht für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wird. Ende 2009 - letzte offizielle Zahl des Ministeriums - waren dies 106 Millionen Euro“, sagt ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek.
„Flächendeckend scheint auch der Mißbrauch zu sein, der mit den eingezogenen Geldern getrieben wird. Der schlimmste uns bekannte Fall stammt von der Universität Passau. Hier wurde der Bibliotheksetat geplündert, fast 700.000 Euro entnommen und zur Sanierung einer Tiefgarage verwendet. Um den Zusammenbruch des Bibliotheksbetriebs zu verhindern, hat die Universität das entstandene ‚Loch‘ mit Studiengebühren aufgefüllt. Nachdem Vorgänge wie dieser unter dem Siegel der Vertraulichkeit abgehandelt werden, ist es nicht leicht, solche Mißbräuche aufzudecken. Wir sind daher für weitere Hinweise jederzeit dankbar“, so Mrasek abschließend.
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Vorhandene Kommentare
Seite 1
Ich stimme Christoph Peschke zu. Und Danke für diese Klage!
Hallo,
es ist prinzipiell begrüßenswert, dass sich die ÖDP dem Thema Studiengebühren annimmt. Ob diese Klage Sinn macht und sich von einer vorherigen Popularklage aus dem Jahre 2009 abgenzt, lässt sich nur mit dem Original-Text der Klage samt Begründung beurteilen. Es wäre daher schön, wenn die offizielle Anklageschrift auf eurer Seite veröffentlicht wird bzw. in Hinweis/Link falls bereits Möglichkeit zur Einsicht online besteht. Danke.