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Pressemitteilung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet: Studiengebühren können an den Hochschulen für alle möglichen Zwecke verausgabt werden

Von der ÖDP Bayern unterstützte Popularklage abgewiesen

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die CSU kann mit dem Geld der Studentinnen und Studenten machen, was sie will“, sagt ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek zur Entscheidung der bayerischen Verfassungsrichter. „Ob, wie an der Universität Passau vor einigen Jahren, einer Universitätsbibliothek so massiv staatliche Gelder entzogen werden, daß sie ohne Studiengebühren ihren Betrieb einstellen müßte, ob, wie an der Fakultät für Philosophie der Ludwigs-Maximilians-Universität München, sich mehrere Hunderttausend Euro mangels Ausgabemöglichkeit anhäufen, was dann aber nicht wenigstens zu einer Senkung der Studiengebühren führt, sondern zu einer ‚Beschlagnahme‘ des Geldes durch die Hochschulleitung und dem Zwang für die Fakultät, die vereinnahmten Studiengebühren auf Teufel komm raus auszugeben (z. B. für selbstorganisierte Lerngruppen von Studenten, die die Zuwendungen, die sie erhalten, vorher selbst durch Studiengebühren bezahlen mußten), oder ob, wie jüngst an der TU München, einwandfreie und völlig funktionstüchtige technische Ausstattung von Hörsälen herausgerissen und ersetzt werden soll, nur um dem regierungsamtlichen Zwang zur Verausgabung der Studiengebühren zu genügen - das alles ist nach Meinung der Richter völlig irrelevant“, so Mrasek.

„Dabei ist es verfassungsrechtlich unstrittig und geklärt, daß ein Eingriff in die Berufs- und Ausbildungsfreiheit, wie sie die Studiengebühren darstellen, so wenig belastend wie nur eben möglich zu halten ist“, so Mrasek weiter. „Das Gesetz müßte also wenigstens für Fälle wie die der Fakultät für Philosophie an der LMU, bei denen den Studierenden ganz offen viel mehr an Gebühren abgeknöpft wird als überhaupt ausgegeben werden kann, eine Senkung der Gebühren vorschreiben. Außerdem konnte die Klage am Fall der Universitätsbibliothek Passau zeigen, daß es haushaltsrechtlich überhaupt kein Problem ist, staatliche Gelder innerhalb der Universitätshaushalte so zu verschieben und die Fehlbeträge mit Studiengebühren auszugleichen, daß mit Studiengebühren letztendlich - ganz legal - alles Mögliche, nur nicht so etwas wie die Verbesserung von Studienbedingungen bezahlt wird“, sagt Mrasek.

„Durch die Klage hat sich die offizielle, ins Gesetz geschriebene Begründung für die Studiengebühren als das entlarvt, was sie von Anfang war: als reine politische Täuschung. CSU/FDP wollen mit den Gebühren keine Studienbedingungen verbessern, sondern Bildung soll eine Ware werden. Studentinnen und Studenten sollen sich verschulden, um studieren zu können, und unter dem Druck der Schulden als möglichst gefügige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die CSU/FDP-Regierung hat sich jetzt von ihren Verfassungsrichtern für diese Politik einen Freibrief ausstellen lassen. Umso wichtiger wird der politische Kampf gegen diese Politik, den die ÖDP Bayern mit aller Kraft führen wird“, so Mrasek abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Kilian Becker, der das Verfahren betrieben hat, unter den Telefonnummern 0851 / 931 131 und 08584 / 96 21 66 zur Verfügung.

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