05.08.2011
Weltfremde Richter
haben da ein erbarmungsloses Urteil gesprochen: sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit besteht, müssen geschiedene Alleinerziehende eine Vollzeitarbeit annehmen (Az: XII ZR 94/09). Dieses Urteil zeigt die fehlende Wertschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit. Offensichtlich gehen die Herren Richter davon aus, dass die tägliche Verantwortung für das Kind und die übrige Familienarbeit etwas ist, was sich so nebenher mit links erledigen lässt. Auch ist dem hohen Gericht wohl der Blick auf das Wohl des Kindes abhanden gekommen. Spielte das Wohl des Kindes bei ihrer Rechtsprechung eine Rolle, dann wäre klar dass sich nicht „am grünen Richtertisch“ entscheiden lässt, wann und in welchem Umfang Alleinerziehende einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachgehen können, dann wäre klar, dass die Standards von außerhäuslicher Betreuung von Kindern einer intensiven Betrachtung unterzogen werden müssten und dann wäre schließlich ebenso klar, dass Kinder auch nach einer Scheidung beide Eltern brauchen und dass dieses Urteil diesem Ziel geradezu diametral entgegenläuft. Jedenfalls fordert die ÖDP zusammen mit Familienverbänden dringend eine Korrektur des Unterhaltsrechtes, das endlich Kindern und ihren Eltern gerecht wird.


Vorhandene Kommentare
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Man könnte direkt sagen, auf diese Art verlieren Kinder gleich beide Elternteile, den einen durch Scheidung und den andern dadurch, dass er/sie ganztags auf Arbeit ist und die Kinder, die oft sowieso noch durch die Scheidung und die Streitereien, die dieser oft vorausgingen traumatisiert sind, fremden "Bezugspersonen" übergeben werden. Aber ist ein funktionierender Familienzusammenhalt überhaupt noch gewollt in unserer Gesellschaft??
Der Zug bei der Organisation der Kinderbetreuung und bei der Erziehung geht weiterhin in eine völlig verkehrte Richtung - und das mit wachsender Geschwindigkeit. Das BGH-Urteil, nach dem ein alleinerziehender Elternteil zur Vollzeitarbeit verpflichtet ist, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist ein weiterer Meilenstein in die Sackgasse. Die Rechtsprechung geht dabei ganz klar den Weg mit, den die Politik vorgibt. Dieser Weg geht zuerst von den Bedürfnissen der Wirtschaft aus, die die brachliegende berufliche Fachkompetenz junger Eltern möglichst schnell wieder für den Erwerbsprozess mobilisieren möchte. Gleichzeitig wird diesen Eltern eingeredet, dass es zu ihrem Wohl sei, möglichst schnell wieder in die Erwerbsarbeit einzusteigen. Dass Kinder mehr als ein Recht auf eine „Restzeit“ und eine „Restenergie“ der Eltern nach einem anstrengenden Arbeitstag haben, wird ignoriert. Es ist und bleibt ein sträflicher Mangel, wenn in unserer Gesellschaft Erziehungsarbeit nur entlohnt wird, wenn sie in fremde Hände gelegt wird. Die Probleme im Bereich Jugend und Familie, würden nachhaltig gelindert, wenn „kleine florierende Familienunternehmen“, die von einer Vollzeitmutter oder einem Vollzeitvater geführt werden, von der Gesellschaft mit einem Erziehungsgehalt am Florieren gehalten werden würden.